Als bestens eingeführtes Immobilienbüro erreichen uns sehr viele Käuferanfragen. Im Team mit den Kollegen der 1. Vorarlberger Immobilienbörse können wir an alle am Markt jeweils auftretenden Kaufinteressenten ansprechen.
Seit Beginn unserer Tätigkeit verfügen wir über eine Vermögenssschadenshaftpflichtversicherung. Diese wurde mit dem Jahr 2008 für alle Immobilienbüros zwingend eingeführt.
Gemäß § 376 Z 16a GewO sind Personen, die schon vor dem Inkrafttreten des § 117 Abs. 7 die Berechtigung zur Ausübung des Gewerbes der Immobilientreuhänder besessen haben, verpflichtet, der Behörde vor Ablauf von sechs Monaten nach Inkrafttreten dieser Bestimmung den Bestand einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nach § 117 Abs. 7 nachzuweisen. Diese Frist endet somit am 26.08.2008.
Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen wollen, bewerten wir Ihre Liegenschaft und klären beratend die besonderen Umstände rund um den Verkauf mit Ihnen ab. Die Bewertung gibt Ihnen die notwendige Sicherheit im Bezug auf den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie.
Die Anfrage ist unverbindlich. Angaben werden vertraulich behandelt.


