Wohnservice

Wohnservice

Umzugsfirmen


Gebrüder Weiss
www.slg.at
Tel: 05574 / 696-0

ULBG
www.ulbg-box.at
Tel: 05572 / 200440


Preisvergleiche unter

www.umzugsfirmen.at
www.umzug-easy.at


Kartonagen-Firmen:

Bayer Kartonagen
Lustenau / Tel: 05577 - 82091

Flatz Verpackungen
Lauterach / 05574 - 71290

GIKO Kartonagen
Klaus / 05523 - 58650

oder bei

Bauhaus
Bregenz / 05574 - 46467
Dornbirn / 05572 - 21346

Bau Max
Rankweil / 05522 - 79996-0

BayWa
Lauterach / 05574 - 70060-66

Kika
Dornbirn / 05572 - 51616

Kartonfritze
www.kartonfritze.de

 


Wie kündige ich mein altes Heim?

Als Mieter können sie ein unbefristetes Mietverhältnis jederzeit unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten oder der gesetzlichen Kündigungsfrist ( meist ein Monat) schriftlich kündigen.
Wofür aus Sicherheitsgründen ein eingeschriebener Brief empfohlen wird.
Für eine rechtswirksame Kündigung durch den Vermieter ist eine gerichtliche Kündigung erforderlich. Eine nur schriftliche oder mündliche Kündigung durch den Vermieter ist daher für den Mieter rechtsunwirksam.


Fristgerechte Kündigung

Sofern Ihr alter Mietvertrag nicht von selbst ausläuft (befristetes Mietverhältnis), kündigen Sie zum ehestmöglichen Zeitpunkt (Details siehe oben). Wer will schließlich schon doppelt Miete zahlen?


Mietkaution zurück

Falls Sie eine Mietkaution gezahlt haben: Regeln Sie die Rückzahlung mit Ihrem Vermieter.


Ablöse

Haben Sie in Ihrer alten Wohnung in fixe Einrichtungsgegenstände investiert (Einbauküche, Heizung, Dusche etc.) oder gibt es Möbel, die Sie nicht mitnehmen wollen? Vielleicht hat Ihr Vermieter oder Ihr Nachmieter Interesse, diese abzulösen!
Gleich ein Tipp für die Kalkulation:
Die Wertminderung kann je nach Investition 10 bis 15% pro Jahr betragen. Im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes besteht für bestimmte Investitionen Ersatzplicht.


Renovierung

Legt Ihr Mietvertrag fest, in welchem Zustand Sie Ihre alte Wohnung übergeben müssen (frisch ausgemalt etc.)? Besprechen Sie mit Ihrem Vermieter, was renoviert werden muss und planen Sie rechtzeitig Handwerker und Material ein.


Kündigung von Mietverträgen

Nur unbefristete Mietverträge können mit der vertraglich vereinbarten Frist oder mangels einer solchen mit einer gesetzlichen Frist gekündigt werden; Das sind solche Verträge, die "auf unbestimmte Zeit" abgeschlossen wurden. Wurde hingegen ein befristeter Mietvertrag abgeschlossen ("Der Vertrag wird auf drei Jahre abgeschlossen und endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf."), so kann der Vertrag vorzeitig nur mit Einwilligung des Vermieters beendet werden, welcher aber auch das Beibringen eines neuen Mieters gegen welchen keine objektiven Ablehnungsgründe vorliegen dürfen, für die Restlaufzeit des Vertrages verlangen kann. Im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes hat ein Wohnungsmieter auch bei einem befristeten Mietvertrag das gesetzliche Kündigungsrecht nach einem Jahr Mietdauer. Zur Vermeidung von Schadenersatzansprüchen wird die Prüfung dieser entscheidenden Frage durch einen Mietrechtsexperten empfohlen.


Mietkaution

Die Mietkaution - in Höhe von mindestens drei Bruttomonatsmieten (bei manchen Objekten sogar bis zu sechs Bruttomonatsmieten) - dient als Sicherheit für den Vermieter, falls Sie die Miete nicht bezahlen bzw. um durch Ihren Gebrauch entstandene Schäden an der Wohnung abzudecken. Nach Ablauf des Mietvertrags haben Sie das Recht auf Rückerstattung der Kaution samt zustehender Zinsen und Zinseszinsen (und abzüglich eventueller Forderungen durch den Vermieter). Sinnvoll ist die Vereinbarung einer Frist (z.B. ein Monat) für die Rückstellung der Kaution bzw. die Spezifizierung der geltend gemachten Mängel und deren Behebungskosten.


Ablöse

Falls Sie dem Vormieter oder Vermieter Investitionen oder Einrichtungsgegenstände abgelten müssen, legen Sie gemeinsam den Preis fest (siehe Info-Kasten).


Mietvertragsgebühren

Der Mietvertrag ist beim zuständigen Finanzamt zu vergebühren. Die Gebühr beträgt 1% der Summe aus Bruttomietzins und Betriebskosten für die gesamte Vertragsdauer, maximal jedoch vom 3-fachen Jahresbetrag.


Unentdeckte Schäden

Bei Mietantritt sollten Sie gemeinsam mit dem Vermieter ein schriftliches Übergabeprotokoll verfassen, das den Zustand der Wohnung festhält. Schließen alle Türen und Fenster? Funktionieren alle Anschlüsse? Gibt es Beschädigungen an den Wänden, Böden? Und so weiter.


Renovierung

Legen Sie gemeinsam mit dem Vermieter fest, was renoviert werden muss und wer dafür die Kosten trägt.
Tipp: Wenn Sie die Wohnung neu ausmalen (lassen), bewahren Sie ein wenig Farbe auf, um kleine Schäden laufend ausbessern zu können.


Maklergebühren

Ein seriöser Makler verlangt vom Mieter nur dann Provision, wenn es zu einem Mietvertragsabschluss kommt. Höchstzulässige Maklerprovisionen: zwei Bruttomonatsmieten bei einem Mietvertrag für länger als drei Jahre abgeschlossen wird, dazu kommt noch die Umsatzsteuer. Der seriöse Makler bietet Ihnen eine Nebenkostenübersicht, aus der auch die genauer Berechnung der Provision entnommen werden kann.


Wissenswertes zum Thema Ablöse

Ablösen sind generell mit Vorsicht zu genießen - weil diese im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes verboten sind, wenn Ihnen keine gleichwertige Gegenleistung gegenübersteht. Zulässig sind Mietzinsvorauszahlungen (diese müssen dann zur Gänze auf den fälligen Mietzins angerechnet werden), tatsächliche Übersiedlungskosten des Vormieters, tatsächliche Investitionskosten des Vormieters oder ein Entgelt dafür, dass der Vermieter ausdrücklich und schriftlich auf den Kündigungsgrund der vollständigen Weitergabe des Mietgegenstandes und der Nichtbenützung der Wohnung verzichtet. Eine bloße Ablöse dafür, dass der Vermieter Ihnen das Mietrecht einräumt, oder überhöhte Ablösen für nicht oder nur zum Teil getätigte Investitionen sind verboten und können auch nach Abschluss des Mietvertrages zurückverlangt werden - und zwar ohne, dass dies Auswirkungen auf die sonstigen Bestimmungen des Mietvertrages hätte. Problematisch ist dabei in der Regel der Nachweis der Zahlung.


Sie suchen?

Sie möchten verkaufen oder vermieten?

Wir beraten Sie gerne!

Ihr Kontakt

A-6890 Lustenau, Maria Theresien Straße 20
Tel 05577 / 83 111 - 0, Fax 05577 / 83 111 - 3

A-6850 Dornbirn, Moosmahdstraße 10
Tel: 05572 / 38 66 66, Fax: 05572 / 38 66 66 - 4

office(at)realbuerohagen.at